- Kirchen in der DDR.
- Kirchen in der DDR.Die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der SBZ setzte unmittelbar nach dem 8. 5. 1945 ein; bis 1969 blieben die acht evangelischen Landeskirchen Glieder der am 31. 7. 1945 in Treysa konstituierten und gesamtdeutsch orientierten Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD; Grundordnung von Eisenach vom 13. 8. 1948).Das rechtliche Verhältnis von Staat und KirchenIn rechtlicher Hinsicht erhielten die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche in der SBZ im Rückgriff auf die Weimarer Reichsverfassung (deren staatskirchenrechtliche Art. auch die erste Verfassung der DDR von 1949 in den Art. 40-48 zum Teil wörtlich übernahm), d. h. bei grundsätzlicher Trennung von Staat und Kirche, den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts, während sich die Freikirchen und übrigen Religionsgesellschaften traditionell nach dem Vereinsrecht reorganisierten. Die beiden großen Kirchen hatten das Recht, kirchlichen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen abzuhalten; der Einzug der Kirchensteuer erfolgte durch die Finanzämter (beides bis 1952). Der kirchliche Grundbesitz blieb von der Bodenreform 1945 unberührt. Seit 1949 vertrat H. Grüber als »Bevollmächtigter« die EKD bei der Regierung der DDR (bis 1958). Die Beziehungen des Staates zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften regelte seit 1957 ein »Staatssekretariat für Kirchenfragen«.Eine Neugestaltung der staatskirchenrechtlichen Verhältnisse war mit der Verfassung von 1968 verbunden. Diese betrachtete das in Art. 39 formell garantierte Recht eines jeden Bürgers der DDR, »sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben«, als Individualrecht im Rahmen des sozialistischen Staatsverständnisses, nach dem Religion »Privatsache« des einzelnen Bürgers sei und damit die Rechtsgestalt der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihre Grundlage verloren habe. Das politische Ziel der sozialistischen Staatsmacht blieb die gesellschaftliche Marginalisierung der Kirchen als einziger vom Staat unabhängiger Institution beziehungsweise deren Neutralisierung als gesellschaftliche Kraft. Trotz ihres Macht- und Meinungsmonopols, trotz Überwachung, Einflussnahme und »Zersetzung« seitens des Staatssicherheitsdienstes (MfS) gelang es letztlich nicht, die Kirchen aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Ein nicht geringer Teil der Bevölkerung hielt trotz Benachteiligung im öffentlichen Leben und Alltag - wenn auch auf sehr verschiedene Weise - die Verbundenheit mit den Kirchen aufrecht.Kirchenpolitik und KirchenDas bis 1949 auf der offiziellen Ebene weitgehend konfliktfreie Verhältnis zwischen der SMAD und den staatlichen (Länder-) Behörden auf der einen und den evangelischen Landeskirchen als der größten Glaubensgemeinschaft im Gebiet der SBZ auf der anderen Seite wurde nach Gründung der DDR (1949) zunächst von deren Regierung fortgeführt. Dabei sahen sich die evangelischen Christen durch die EKD weiterhin mit dem westlichen Teil Deutschlands verbunden, was bis 1961 eindrucksvoll in den Kirchentagen als großen gesamtdeutschen Foren zum Ausdruck kam.Im Zusammenhang mit der von der SED seit 1950 auf der Grundlage der Ideologie des Marxismus-Leninismus proklamierten Umgestaltung von Staat und Gesellschaft nach sowjetischem Vorbild nahm das Verhältnis des Staates zu den Kirchen deutlich an Spannungen zu. Unter anderem kam es 1952 zur Beschränkung des kirchlichen Religionsunterrichts auf kirchliche Räume. Mit dem »Neuen Kurs« im Vorfeld des Siebzehnten Juni 1953 begann die SED ihre Kirchenpolitik langfristig und systematisch auf Beeinflussung und Kontrolle auszurichten; zahlreiche »Junge Gemeinden« und Studentengemeinden wurden als »imperialistische Tarnorganisationen« der Agententätigkeit beschuldigt, was zu Exmatrikulationen und auch zu Verhaftungen führte. Nach dem Abschluss des »Militärseelsorgevertrages« zwischen der Bundesrepublik Deutschland (K. Adenauer) und der EKD (O. Dibelius), dem auch die Mehrheit der Synodalen aus der DDR zugestimmt hatte (1957), ging die SED verstärkt zur Konfrontation über.Eine besondere Dimension erreichten die massiven staatlichen Verdrängungsmaßnahmen mit den Auseinandersetzungen um die Jugendweihe. Wurden Anfang der 1950er-Jahre noch fast alle Kinder konfirmiert, so nahm ab 1958 parallel zur Zunahme der Jugendweiheteilnehmer die Zahl der Konfirmanden ab: Die Zahl der Jugendweihe-Teilnehmer stieg von 17,7 % (1955) auf 90,3 % (1961) und lag 1989 bei über 97 % aller Jugendlichen. Korrespondierend zu dieser von der SED in besonderer Weise geförderten Ablösung der Konfirmation führte die verschiedene Elemente (v. a. in der Bildungs- und Jugendpolitik) umfassende Kirchenpolitik in einem relativ kurzen Zeitraum zu einer ausgeprägten religiösen Desozialisation.Entschieden traten einige evangelische Bischöfe dem Totalanspruch des Staates auf die Lebensbereiche seiner Bürger entgegen, u. a. Dibelius, in Greifswald Friedrich-Wilhelm Krummacher (* 1901, ✝ 1974), in den 1970er-Jahren in Görlitz Hans Joachim Fränkel (* 1909, ✝ 1996). Andere, von Ideen des religiösen Sozialismus geprägt, suchten den Dialog mit dem Marxismus, u. a. E. Fuchs, Erich Hertzsch (* 1902, ✝ 1995) sowie Karl Kleinschmidt (* 1902, ✝ 1978); in den 1970er-Jahren kritisierte Propst Heino Falcke (* 1929) gerade wegen des von ihm vertretenen Konzepts eines demokratischen Sozialismus öffentlich gesellschaftliche Fehlentwicklungen. Von theologisch konservativer Seite strebte der Thüringer Landesbischof Moritz Mitzenheim (* 1891, ✝ 1977) auch in Zeiten kirchenpolitischer Konfrontation ein möglichst konfliktfreies Verhältnis zwischen der Kirche und dem sozialistischen Staat (als der »von Gott gesetzten Obrigkeit«) an; er erreichte in einem Gespräch mit W. Ulbricht auf der Wartburg (18. 8. 1964 erste menschliche Erleichterungen nach dem Bau der Berliner Mauer (Besuchsreisen von Rentnern in die Bundesrepublik Deutschland). Er stand jedoch mit seinen theologischen Positionen und seinem kirchenpolitischen Kurs (»Thüringer Weg«) allein. Insgesamt blieb das Verhältnis der überwiegenden Mehrheit der evangelischen Pfarrer und großer Teile der Gläubigen zum Staat in den 1960er-Jahren distanziert bis ablehnend.Zu einer kirchlichen Neubestimmung des Verhältnisses der evangelischen Kirchen zum »sozialistischen Staat« kam es nach der unter starkem politischem Druck erfolgten Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) 1969, deren Realisierung sich in der Folge gleichsam als ein Mittelweg in der Spannung zwischen Verweigerung und Anpassung darstellte (führend v. a. A. Schönherr, M. Stolpe). Ihren prägnanten Ausdruck fand diese Position in der 1971 vom BEK geprägten Formel, man wolle »Kirche nicht neben« und »nicht gegen, sondern im Sozialismus« sein. Diese Formel von der Kirche im Sozialismus wurde allerdings zum Teil scharf kritisiert beziehungsweise völlig abgelehnt (tragischer Höhepunkt: Selbstverbrennung des Pfarres O. Brüsewitz am 18. 8. 1976). Ausdruck der mühsamen Bestrebungen, einen beiderseitig akzeptablen Status quo zwischen evangelischen Kirchen und Staat auszuhandeln, war in besonderer Weise das Gespräch zwischen der Leitung des BEK und E. Honecker am 6. 3.1978. Dessen Ergebnisse waren u. a. erweiterte Veranstaltungsmöglichkeiten, eine selbst verantwortete Fernsehsendung und die Ermöglichung von Kirchenneubauten im Rahmen des »Kirchlichen Sonderbauprogramms« der EKD. Vor dem Hintergrund sich verschlechternder Staat-Kirche-Beziehungen in den 1980er-Jahren wies die SED wiederholt auf den konstruktiven »Geist des 6. März« hin.Seit den 70er/80er-Jahren boten einige evangelische Gemeinden und wenige Kirchenleitungen, inbesondere mit ihrer »offenen Jugendarbeit«, Schutzraum für alternatives politisches Engagement. Auch Jugendliche ohne christlicher Prägung, die den offiziellen Sinnfindungsangeboten ablehnend beziehungsweise kritisch gegenüberstanden, suchten so Beistand »unter dem Dach der Kirche«. Zunächst wurden die kirchlichen Basisgruppen der Friedensbewegung öffentlich wirksam. Diese Gruppen (u. a. »Kirche von Unten«, Abkürzung KvU; »Arbeitskreis Solidarischer Kirche«, Abkürzung ASK), die sich ab 1983/84 thematisch von der Friedens- und Umwelt- zur Menschenrechts- und Demokratieproblematik umorientierten und zunehmend gesellschaftskritischer wurden, begannen nach ihrer organisatorischen Stabilisierung (um 1985/86) Gegenöffentlichkeit auch ausserhalb der Kirchen zu suchen, erlangten aber dennoch vor 1989 nur periphere gesellschaftliche Bedeutung: Nach MfS-Akten existierten im Mai 1989 etwa 150 kirchliche Basisgruppen mit 2 500 aktiven Mitgliedern, v. a. in Berlin, Leipzig und Dresden.Der Staat kritisierte zwar mit wachsender Schärfe die Duldung dieser politisch alternativen Gruppen, war aber auch an ihrer Eingrenzung im kirchlichen Umfeld interessiert. Dem Druck von beiden Seiten ausgesetzt, versuchten die Kirchenleitungen bis 1989 eine vermittelnde Position einzunehmen; am wenigsten mit Vorbehalten den Basisgruppen gegenüber wirkte u. a. Bischof Gottfried Forck (* 1923, ✝ 1996). - Der den alternativen Gruppen auf diese Weise über Jahre praktisch gewährte Schutz trug wesentlich zu ihrer Umwandlung in gefestigte Oppositionsbewegungen im Sommer 1989 bei (Formierung als Bürgerbewegung). 1989/1990 stellten sich zahlreiche evangelische und katholische Amtsträger als Moderatoren in den neu gebildeten Gremien zur Verfügung, u. a. dem vom 7. 12. 1989 bis 12. 3. 1990 fungierenden Zentralen Runden Tisch in Berlin.Die katholische Kirche befand sich in dem konfessionell überwiegend protestantisch geprägten Gebiet in einer Minderheitssituation (Diaspora). Neben wenigen Gebieten mit katholischer Bevölkerungsmehrheit wie dem Eichsfeld und dem Siedlungsgebiet der katholischen Sorben in der Oberlausitz bestanden große katholische Gemeinden bis 1945 nur in den Großstädten. Das einzige katholische Bistum, dessen Territiorium vollständig auf dem Gebiet der SBZ/DDR lag, war das Bistum Meißen (seit 1979 Dresden-Meißen). Große Teile des Bistums Berlin lagen in den nun polnisch verwalteten ehemaligen deutschen Ostgebieten. Die zu den Bistümern Fulda, Würzburg und Osnabrück und den Erzbistümern Paderborn und Breslau gehörenden Gebietsteile in der SBZ wurden durch Bischöfliche Kommissare in Erfurt, Meiningen, Schwerin und Magdeburg und einen Kapitularvikar in Görlitz verwaltet. Nach 1945 kam es infolge der Vertreibung der Deutschen aus dem Gebiet östlich der Oder-Neiße-Linie zu einer nachhaltigen Veränderung der Konfessionsstruktur in der SBZ, wobei die kirchliche Integration der Heimatvertriebenen (v. a. aus Schlesien) mit einem starken Wachstum der bestehenden katholischen Gemeinden verbunden war. Vor dem Hintergrund anfänglich von den sowjetischen Besatzungsbehörden unternommener Versuche, auch kirchliche Amtsträger für den in der SBZ in Gang gesetzten »gesellschaftlichen Umbruchsprozess« zu gewinnen, untersagte der Bischof von Berlin, Kardinal Konrad Graf von Preysing, 1947 in einem Runderlass den Seelsorgern in der SBZ die politische Tätigkeit, um sie vor politischer Vereinnahmung zu schützen. Dieser Grundsatz blieb für die Priester in der DDR bis in die 1980er-Jahre bindend. Das Recht, im Namen der katholischen Kirche zu (politischen) Zeitfragen Stellung zu nehmen, wurde allein von den Bischöfen wahrgenommen, seit den 1970er-Jahren v. a. in Form von Hirtenbriefen und Eingaben an staatlichen Stellen. In den 1980er-Jahren verließ die katholische Kirche in einem langsamen Prozess die bisherigen Positionen größtmöglicher politischer Zurückhaltung, wobei die Bischöfe und die Laien den in der DDR gesellschaftlich vorgegebenen Entwicklungsrahmen zunehmend kritisch hinterfragten. Foren der Kritik bildeten jedoch fast ausschließlich die Gemeinden, aus denen heraus während des gesellschaftlichen Umbruchs 1989/90 zahlreiche katholische Christen den Weg in die Politik gingen.Den Kontakten der DDR mit dem Heiligen Stuhl lag seit Anfang der 1970er-Jahre das Bestreben zugrunde, analog zu der auf evangelischer Seite mit der Bildung des BEK eingeleiteten kirchenpolitischen Entwicklung auch die Angleichung der katholischen Bistumsgrenzen an die DDR-Staatsgrenze und damit verbunden eine Bistumsneuordnung auf dem Gebiet der DDR zu erreichen. Der v. a. in Hinblick auf die Gebietsteile der Bistümer Fulda, Würzburg und Osnabrück sowie des Erzbistums Paderborn im Staatsgebiet der DDR gestellten Forderung kam der Heilige Stuhl mit der Ernennung Apostolischer Administratoren mit den Vollmachten residierender Bischöfe in Erfurt, Magdeburg und Schwerin (1973) und der Errichtung einer eigenen (Berliner) Bischofskonferenz (1976) nur teilweise entgegen. Die Bistumsneuordnung erfolgte erst 1994.Die größten evangelischen Freikirchen und religiösen Gemeinschaften bildeten die Neuapostolische Kirche mit (1989) rd. 90 000 Mitgliedern, die »Evangelisch-methodistische Kirche in der DDR« (rd. 22 000 Mitglieder), der »Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in der DDR« (Baptisten) mit rd. 20 000 und die »Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten« mit rd. 9 700 getauften Mitgliedern. Die Adventisten, Baptisten und Methodisten unterhielten eigene Ausbildungsstätten und karitative Einrichtungen. Das Verhältnis zwischen den Freikirchen und religiösen Gemeinschaften und dem Staat war weitgehend spannungsfrei. Ausnahmen bildeten die Zeugen Jehovas, die 1950 (u. a. unter dem Vorwurf »imperialistischer Agententätigkeit«) verboten wurden, und die Heilsarmee, die ihre Tätigkeit 1953 einstellen musste. Im März 1990 wurden beide Gemeinschaften wieder zugelassen. Auf der anderen Seite erfuhr die Errichtung des ersten Tempels der Mormonen (rd. 4 600 Mitglieder in der DDR) in einem sozialistischen Land 1985 in Freiberg/Sachsen - der auch der erste deutsche Mormonen-Tempel war - starke internationale Beachtung.Mit der kritischen Aufarbeitung ihrer ambivalenten Gratwanderung in der DDR sowie der Problematik der MfS-Verstrickung einzelner kirchlicher Amtspersonen und von Gläubigen sind die Kirchen seit 1990 wiederholt konfrontiert worden.Die Legitimität der Freiheit. Politisch alternative Gruppen in der DDR unter dem Dach der Kirche, hg. v. D. Pollack (1990);Zur Freiheit berufen. Die Kirche in der DDR als Schutzraum der Opposition 1981-1989, hg. v. J. Israel (1991);A. Schönherr: Gratwanderung. Gedanken über den Weg des Bundes der Ev. Kirchen in der Dt. Demokrat. Rep. (21992);G. Besier: Der SED-Staat u. die Kirche. Der Weg in die Anpassung (1993);J. Braun: Kath. Kirche im sozialist. Staat DDR (1993);Kath. Kirche - Sozialist. Staat DDR. Dokumente u. öffentl. Äußerungen 1945-1990, hg. v. G. Lange u. a. (21993);R. Mau: Eingebunden in den Realsozialismus? Die Ev. Kirche als Problem der SED (1994);D. Pollack: Kirche in der Organisationsgesellschaft. Zum Wandel der gesellschaftl. Lage der ev. Kirchen in der DDR (1994);Sozialgesch. der DDR, hg. v. H. Kaelble u. a. (1994);R. F. Goeckel: Die ev. Kirche u. die DDR. Konflikte, Gespräche, Vereinbarungen unter Ulbricht u. Honecker (a. d. Amerikan., 1995);Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Gesch. u. Folgen der SED-Diktatur in Dtl.«, hg. vom Dt. Bundestag, Bd. 6, 2 Tle.: Rolle u. Selbstverständnis der Kirchen in den versch. Phasen der SED-Diktatur (1995);Erlebt in der DDR. Berichte aus dem Bund Ev.-Freikirchl. Gemeinden, hg. v. U. Materne u. G. Balders (1995);Die Kirchenpolitik von SED u. Staatssicherheit. hg. v. C. Vollnhals (1996);B. Schäfer: Staat u. kath. Kirche in der DDR (1998);F. Stengel: Die theolog. Fakultäten in der DDR als Problem der Kirchen- u. Hochschulpolitik des SED-Staates bis zu ihrer Umwandlung in Sektionen 1970/71 (1998);G. Diederich: Nat. Front u. SED-Kirchenpolitik 1949-1961. Regionalstudie an Beispielen a. d. Norden der ehem. DDR (1999);F. Dorgerloh: Junge Gemeinde in der DDR (1999);Selbstbewahrung oder Selbstverlust. Bischöfe u. Repräsentanten der ev. Kirchen in der DDR über ihr Leben - 17 Interviews, hg. v. H. Findeis u. D. Pollack (1999);A. Hoffmann: Mit Gott einfach fertig. Unterss. zu Theorie u. Praxis des Atheismus im Marxismus-Leninismus der Deutschen Demokratischen Republik (2000);W. Tischner: Kath. Kirche in der SBZ/DDR 1945-1951. Die Formierung einer Subgesellschaft im entstehenden sozialistischen Staat (2001).
Universal-Lexikon. 2012.